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Familienrechtliche Gutachten

Unter den Methoden der Diagnostizierung stellt das Sachverständigengutachten  im Auftrag des Familiengerichts die umfassendste Maßnahme dar. Diese dient dazu, Entscheidungen zum Wohl des Kindes, in familiären Krisensituationen zu treffen. Dazu gilt es u.a. die komplexen familiären Bedingungen, sowie die Bedürfnisse, Ressourcen, Beschränkungen und die Verhältnisse und Interaktionsformen in der Familie untereinander in den Blick zu bekommen.

Bei uns nimmt ein erfahrenes Team von Gutachtern umfassend Stellung zu verschiedenen familienrechtlichen Fragestellungen wie Sorgerecht, Erziehungsfähigkeit bzw. dem Bedarf des Kindes. Sachverständigengutachten bieten dabei nicht nur eine umfassende und fundierte Diagnostik, sondern stellen oft auch schon eine erste Interventionsmaßnahme dar, wenn z.B. im Rahmen des Gutachtens erste Umgänge zwischen Elternteilen und ihren Kindern anberaumt werden, oder in gemeinsamen Gesprächen mit hochstrittigen Elternteilen Annäherungen stattfinden bzw. es zu Einsichten in die eigenen destruktiven Paardynamiken kommt. Eine weitere Möglichkeit der Diagnostik ist die vom Jugendamt beauftragte „Bedarfsorientierte Diagnostik“, die zu etwas fokussierteren Fragestellungen Stellung nimmt.