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Gericht
Institut für Traumabearbeitung und Weiterbildung Frankfurt

Gutachten & Diagnostik

Familienrechtliche Sachverständigengutachten und Bedarfsorientierte Diagnostik – im Auftrag von Gerichten und Jugendämtern.

ℹ️ Hinweis zur Beauftragung:

Familienrechtliche Sachverständigengutachten werden ausschließlich durch das Gericht beauftragt. Bedarfsorientierte Diagnostiken erfolgen im Auftrag des zuständigen Jugendamtes.

FAMILIENRECHTLICHE GUTACHTEN

Zentrum für Rechtspsychologie Frankfurt

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Gutachten und psychologische Diagnostik


Das Institut für Traumabearbeitung und Weiterbildung erstellt psychologische Sachverständigengutachten und diagnostische Stellungnahmen für Familiengerichte, Jugendämter und weitere Auftraggeber. Ein erfahrenes, interdisziplinäres Team verbindet psychotraumatologische Expertise mit fundierter familienrechtspsychologischer Diagnostik. Maßstab all unserer Arbeit ist das Kindeswohl.

UNSERE LEISTUNGEN

Was wir anbieten

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Familienrechtliche Sachverständigengutachten


Psychologische Expertise bei familiengerichtlichen Fragestellungen: Sorgerechtsentscheidungen, Erziehungsfähigkeit, Umgangsfragen, Kinderpsychologie, Bedarfsanalyse.

Schwerpunkte: Eltern mit psychischen Erkrankungen · Verdacht auf Missbrauch · Hochstrittigkeit · Familien mit Fluchterfahrungen

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Bedarfsorientierte Diagnostik


Gezielte Klärung fokussierter Fragestellungen des Jugendamts zu einem Familiensystem. Bedarfe des Kindes im Mittelpunkt: psychische Belastung, mögliche Gefährdungen, Erziehungsfähigkeit, Bindungsqualität.

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Unsere Expertise

 

Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in Bindungs- und Interaktionsdiagnostik, in der Beurteilung von Erziehungsfähigkeit und in der Arbeit mit hochbelasteten, häufig traumatisierten Familiensystemen. Diese traumaspezifische Perspektive ermöglicht eine besonders differenzierte Einschätzung komplexer familiärer Dynamiken.

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Fragestellungen

 

Wir nehmen umfassend Stellung zu familienrechtlichen Fragestellungen wie Sorgerecht, Umgangsregelung, Erziehungsfähigkeit und Kindeswohl. Ergänzend führen wir die vom Jugendamt beauftragte bedarfsorientierte Diagnostik zu fokussierteren Fragestellungen durch.

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Diagnostik und Vorgehen

 

  • Sachverständigengutachten (Familiengericht): die umfassendste Maßnahme – Erfassung der familiären Bedingungen, Bedürfnisse, Ressourcen, Beschränkungen und Interaktionsformen.
     

  • Interaktionsdiagnostik: Elterngespräche und videografierte Interaktionsbeobachtung mit schriftlicher Stellungnahme und fallbezogener Empfehlung.
     

  • Bindungs- und Bedarfsorientierte Diagnostik: fokussierte Einschätzungen, u. a. im Auftrag des Jugendamts.

FÜR GERICHTE

Kontakt für Gerichte und Auftraggeber

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Für die Beauftragung eines Gutachtens oder Rückfragen erreichen Sie uns unter 069 46990053 oder über unser Kontaktformular (Anliegen: Gutachten).

FAQ

Häufige Fragen

Wann ist mit dem Beginn der Exploration zu rechnen? Der Beginn erfolgt in der Regel etwa 4–6 Wochen nach Beauftragung, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und Terminverfügbarkeit.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Gericht und Jugendamt? Vor einer Beauftragung klären wir telefonisch Kapazitäten und fachliche Zuständigkeit. Während der Begutachtung stehen wir in kontinuierlichem Austausch. Die persönliche Erläuterung des Gutachtens in der Verhandlung ist fester Bestandteil unserer Tätigkeit.

Erstellen Sie private Gutachten? Nein. Familienrechtliche Gutachten werden ausschließlich durch das Gericht beauftragt. In Einzelfällen (z. B. Namensänderungsgutachten) sind abweichende Regelungen möglich.

Wie wird mit fehlender Mitwirkung umgegangen? − Eine fehlende oder eingeschränkte Mitwirkung wird sachlich dokumentiert und im Gutachten entsprechend berücksichtigt. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.

Institut für Traumabearbeitung und Weiterbildung Frankfurt

📍  Waidmannstr. 25
       60596 Frankfurt am Main

📞  069 – 469 900 52

✉️   orga@institut-fuer-traumabearbeitung.de

🕐 Offene Sprechstunde: Dienstag 9–11:30 Uhr

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